COPY2000

Wiesbaden
 


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⚠️ Verbindlichkeit von Druckaufträgen


📄 Aufträge per E‑Mail, telefonisch oder persönlich
Jeder Druckauftrag, der per E‑Mail, telefonisch oder persönlich erteilt wird, begründet einen verbindlichen Werkvertrag gemäß § 631 BGB.
Mit Erteilung des Auftrags entsteht eine Zahlungspflicht, unabhängig davon, ob die fertigen Drucke abgeholt werden.

💰 Kostenpflicht bei Nichtabholung

Alle von uns ausgeführten Druckaufträge werden vollständig berechnet.
Eine Nichtabholung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

⏳ Zahlungsverzug & rechtliche Schritte

Erfolgt nach Rechnungsstellung und Fristsetzung keine Zahlung, wird der Vorgang ohne weitere Ankündigung an unseren Rechtsanwalt zur Einleitung rechtlicher Schritte übergeben.
Hierzu können u. a. Mahnkosten, Verzugszinsen und Anwaltsgebühren gehören.

🗑️ Aufbewahrung & Entsorgung

Nicht abgeholte Drucke werden nach angemessener Frist entsorgt.
Die Vergütungspflicht bleibt davon unberührt.